Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1. Allgemeines
2. Preise
1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Zahnarzt ist verpflichtet, dem Labor bei Auftragserteilung schriftlich anzugeben, ob der Patient gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Das Labor ist berechtigt, hiernach unterschiedliche Preise und Leistungen anzurechnen.
3. Ein etwaiger Kostenvoranschlag bezieht sich auf die am Tag der Erstellung gültigen Preise. Erfolgt die Auftragserteilung später, ist das Labor ohne vorherige Rückfrage berechtigt, inzwischen eingetretene Preiserhöhungen bis zu 10 % aufzuschlagen. Darüber hinausgehenede Erhöhungen erfolgen in Asstimmung mit dem Zahnarzt. Preisangaben für gesondert zu berechnende Materialien, die erst mit Erstellung der Arbeit ermittelt werden können (z. B. Edelmetall, Konfektionsteile, etc.) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.
3. Lieferzeit
4. Versand
5. Haftung
6. Arbeitsunterlagen
7. Material- und Zubehör-Gestellung
8. Zahlung
Das Labor ist berechtigt, Rechnungen durch eine Verrechnungsgesellschaft übersenden zu lassen. In jedem Fall sind Zahlungen dann wie folgt zu leisten:
a) Bei Rechnungserstellung durch eine Verrechnungsgesellschaft nach den Zahlungsbedingungen der Gesellschaft.
b) Bei Rechnungserstellung durch das Labor hat die Zahlung innerhalb von spätestens 30 Tagen rein netto zu erfolgen; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen bis zum Zahlungseingang nach Rechnungsdatum kann der Zahnarzt 3 % Skonto vom Netto-Rechnungsbetrag in Abzug bringen.
c) Zahlung durch Scheck erfolgt erst nach Werststellung.
d) Bei Zahlunsverzug kann das Labor Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.
e) Gegen Zahlungsansprüche des Labors kann der Zahnarzt nur dann aufrechnen oder die Zurückbehaltung erklären, wenn er eine unbestrittene und rechtskräftigt festgestellte Forderung gegen das Labor hat.